Aufgrund vielfacher Kritik an den abschließenden Arbeiten setzte Bildungsminister Polaschek Anfang Mai einen Expertenrat ein, der Szenarien für die Zukunft der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) an Gymnasien, der Diplomarbeit an Berufsbildenden Höheren Schulen sowie der Abschlussarbeit an Berufsbildenden Mittleren Schulen entwickelte. Orientiert an diesen Empfehlungen wurden folgende Weiterentwicklungen der abschließenden Arbeiten in den einzelnen Schulformen beschlossen und gelten bereits ab dem Schuljahr 2024/25:
Allgemeinbildende Höhere Schulen
Berufsbildende Mittlere Schulen
Die Abschlussarbeit in Berufsbildenden Mittleren Schulen entfällt.
Berufsbildende Höhere Schulen
Allgemeinbildende Höhere Schulen
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- Die VWA als reine „Literaturarbeit“ wird zur abschließenden Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau weiterentwickelt.
- Künftig kann diese abschließende Arbeit ein Produkt eines forschenden, künstlerischen oder gestalterischen Prozesses (einschließlich der Dokumentation des Entstehungsprozesses) sein.
- Das können neue digitale und/oder analoge Medienformate wie z. B. Videoreportage, Podcast oder eine empirische Erhebung und deren Interpretation sein.
- Wichtig für die Überprüfbarkeit und Beurteilung ist dabei die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen sowie ein verstärkter Fokus auf die Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit.
- Die konkreten Kriterien werden noch im Rahmen der Prüfungsordnung sowie der Handreichungen erarbeitet und stehen im kommenden Schuljahr zur Verfügung.
- Bis inklusive dem Schuljahr 2028/29 gibt es zudem für Schülerinnen und Schüler eine Wahlmöglichkeit zwischen abschließender Arbeit sowie mündlicher Teilprüfung oder schriftlicher Klausurarbeit.
- Für das Schuljahr 2024/25 gilt: − Eine schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Teilprüfung statt der vorwissenschaftlichen Arbeit: Bis 30. September 2024 haben Schülerinnen und Schüler der Schulleitung schriftlich bekanntzugeben, wenn diese anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere schriftliche Klausurprüfung oder mündliche Teilprüfung ablegen wollen. − Neues Medienformat statt „Literaturarbeit“ (VWA) Um ein bereits festgelegtes und genehmigtes Thema für die abschließende Arbeit (VWA) durch ein neues Format (forschende, gestalterische oder künstlerische Arbeit) zu ersetzen, braucht es das Einvernehmen mit der betreuenden Lehrperson sowie eine schriftliche Bekanntgabe an die Schulleitung bis 30. September 2024. − Vorwissenschaftliche Arbeit beim Haupttermin 2025: Wenn Schülerinnen und Schüler eine VWA schreiben möchten, besteht keine Handlungsbedarf. Das bereits festgelegte und genehmigte VWA-Thema bleibt für den Haupttermin 2025 gültig.
Berufsbildende Mittlere Schulen
Die Abschlussarbeit in Berufsbildenden Mittleren Schulen entfällt.
- Im berufsbildenden mittleren Bereich ist die gesamte schulische Laufbahn stark fachpraktisch ausgerichtet.
- Die praktischen Fähigkeiten werden im Rahmen des Unterrichts, etwa in der Übungsfirma, gelehrt und aufgebaut und im Rahmen der laufenden Leistungsbeurteilung noch stärker gewichtet.
- Erfahrungen und Rückmeldungen aus der verpflichtenden Praxis im Rahmen der schulischen Ausbildung sind stärker in geeigneter Form in den Unterricht einzubauen.
- Für das Schuljahr 2024/25 gilt: − Bereits gewählte Themen müssen nicht für den Abschluss ausgearbeitet und bewertet werden.
Berufsbildende Höhere Schulen
- Die Diplomarbeiten in Berufsbildenden Höheren Schulen bleiben unverändert.
- Die im Diplomarbeitsprozess aufgebauten Kompetenzen stellen eine wesentliche Erweiterung zur beruflichen Gesamtqualifikation dar. Die Diplomarbeiten haben bereits eine langjährige Tradition und sind ein wichtiger Teil für die BHS-Abschlüsse auf Niveau 5 im Nationalen Qualifikationsrahmen.
- Für das Schuljahr 2024/25 gilt: − Der bisherige Prozess wird fortgesetzt