Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren worden sind, ändert sich gar nichts.
Für die anderen werden beginnend mit 1. Jänner 2026 einerseits das Antrittsalter für die Korridorpension vom vollendeten 62. Lebensjahr auf das vollendete 63. Lebensjahr, andererseits die erforderlichen Versicherungszeiten bzw. die erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 40 (480 Monate) auf 42 Jahre (504 Monate) angehoben.
Weitere Informationen findet man auf der Seite der GÖD: GÖD-Info: Änderungen bei der Korridorpension und Pensions