Mit 1. Juni 2026 wurde der Behandlungsbeitrag (Selbstbehalt) bei der BVAEB wieder auf 20 % angehoben, was der Höhe vor April 2016 entspricht. Beispielsweise für eine erste Ordination beträgt der Behandlungsbeitrag neu nun 5,43 €.
Genaue Informationen finden Sie auf der Seite der GÖD: Information zur Anpassung des Behandlungsbeitrags bei der BVAEB