Die GÖD konnte die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum neunten Mal. Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. August 2025 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge):