Die Bundesregierung hat einen Ministerratsbeschluss bezüglich des letzten, nicht automatisch angepassten Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression gefasst und am 18.9.2024 beschlossen. Die vorgesehenen Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen werden mit 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Hier die wesentlichsten Inhalte dieses Beschlusses:
Anhebung von Steuerstufen
Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55% bei Einkommen ab
1 Mio. Euro) werden um knapp 4 Prozent angehoben.
Die neuen Tarifstufen ab 2025:
• erste Tarifstufe 13.308 Euro
• zweite Tarifstufe 21.617 Euro
• dritte Tarifstufe 35.836 Euro
• vierte Tarifstufe 69.166 Euro
• fünfte Tarifstufe 103.072 Euro
Anhebung der Tages- und Nächtigungsgebühr
• Die Tagesgebühr für Inlandsdienstreisen wird auf 30 Euro (bisher 26,40 Euro),
• die Nächtigungsgebühr von 15 auf 17 Euro angehoben .
Erhöhung des Kilometergeldes
Dieses beträgt derzeit je Kilometer für PKW 0,42 Euro bzw. für jede mitbeförderte
Person 0,05 Euro, für Motorräder 0,24 Euro und für Fahrräder bzw. E-Bikes 0,38 Euro.
Das Kilometergeld wird nun für PKW, Motorräder und Fahrräder mit einheitlichen
0,50 Euro festgesetzt. Mitbeförderung erhöht sich auf 0,15€.
Anhebung und Attraktivierung des Kostenersatzes bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Beförderungszuschuss)
Als Attraktivierungsmaßnahme für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird
es einen erhöhten Beförderungszuschuss bei Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln geben.
Für die ersten 50 Kilometer werden die geltenden Sätze auf 0,26 Euro angehoben. Die weiteren 250km auf 013€, jeder weitere km 0,07€.
Diese im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen spiegeln langjährige Forderungen der GÖD wider.